Haftungsrichtlinie für die Benutzung des «Rivella Water Splash» Wasserparcours

Viel Spass auf dem «Rivella Water Splash», dem grössten Wasserparcours der Schweiz. Bevor es jedoch losgeht, noch ein paar wichtige Hinweise. Generell gilt:
Das Betreten und Nutzen des Wasserparcours sowie die Teilnahme am Contest geschehen auf eigene Verantwortung und Gefahr.

Ich erkläre gegenüber dem Veranstalter:

  • weder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu stehen. Ich fühle mich fit und bin in keinster Weise eingeschränkt hinsichtlich meiner motorischen und/oder geistigen Fähigkeiten.
  • ein guter und geübter Schwimmer zu sein. Ich bin in der Lage, mir meine Kräfte so einzuteilen, dass ich auch den Weg zurück zum Land wieder mühelos schaffe.
  • dass ich mich rücksichtsvoll, tolerant und vorrauschschauend auf dem Parcours bewegen und verhalten werde. Personen, die gegebenenfalls langsamer (weil jünger oder kleiner) sind, begegne ich mich Rücksicht und Verständnis.
  • die mir ausgeliehene Schwimmweste nicht abzulegen – weder beim Schwimmen zum Wasserparcours, noch auf dem Parcours selbst oder auf dem Weg zurück zum Land.
  • keinerlei Gegenstände sowie Lebensmittel oder Zigaretten mit auf den Parcours zu nehmen. Ich bin informiert worden, dass für widerrechtlich mitgebrachte Gegenstände (Schlüssel, Handy, Brille etc.) keinerlei Haftung übernommen wird. Mir ist bewusst, dass ich für Schäden, welche durch widerrechtlich mitgebrachte Gegenstände verursacht werden, vollumfänglich verantwortlich bin und entsprechend haftbar gemacht werden kann.

Mir ist bewusst, dass ich bei Zuwiderhandlung oder bei Fehlverhalten des Parcours verwiesen werden kann. In jedem Fall leiste ich den Ansagen der verantwortlichen Bademeister und/oder Hostessen/Hosts widerspruchslos Folge. Ich bestätige hiermit, alle Verhaltenshinweise und -regeln erhalten und diese auch verstanden zu haben.

Ich erkläre mich hiermit einverstanden, dass die Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, welche während meiner Zeit auf dem Parcours von mir allenfalls entstehen, für Veröffentlichungen auf Webseiten und in anderen Publikationen der Rivella AG sowie der Avantgarde Switzerland AG unentgeltlich, zeitlich und örtlich uneingeschränkt genutzt werden können.

Im Zweifelsfall behält sich der Veranstalter (vertreten durch Bademeister/ Hostessen/ Hosts) vor, die Nutzung des Parcours einzelnen Personen zu verweigern. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Badeanstalt.

Altersvorschrift

Der Parcours darf nur von Kindern ab 8 Jahren genutzt werden. Für Teilnehmer unter 16 Jahren bedarf es ausnahmslos der Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person/Familienmitglied über 18 Jahren. Generell gilt: Eltern haften für ihre Kinder.